Forschungszulage - Jetzt vom Wachstumschancengesetz profitieren
Bis zu 3,5 Mio. € steuerliche Förderung für innovative Unternehmen - wir zeigen Ihnen, wie Sie profitieren
Überblick: Was ist neu?
Das Forschungszulagengesetz (FZulG):
Seit März 2024 gelten verbesserte Förderbedingungen für forschende Unternehmen:
Die Fördersätze wurden erhöht, die Bemessungsgrundlagen erweitert - und die maximale Forschungszulage beträgt nun bis zu 3,5 Mio. € jährlich.
Wie funktioniert die Förderung?
Bereich:
Arbeitslöhne der eigenen Mitarbeiter in FuE-Projekten
Auftragsforschung (innerhalb des EWR)
Fördersatz:
35%
24,5%
Bemessungsgrundlage:
Personalkosten
Gezahltes Entgelt
> Maximaler Förderbetrag: bis zu 3,5 Mio. € jährlich auf Gruppenebene

Schritt 1 - Bescheinigung der Forschungszulage
- Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- Prüfung, ob das Projekt ein förderfähiges FuE-Vorhaben darstellt
- Ergebnis: Positive Bescheinigung
Schritt 2 - Antrag beim Finanzamt
- Einreichung des Bescheids bei Ihrem Finanzamt
- Festsetzung der Forschungszulage im Steuerbescheid
> Die Förderung wird direkt steuerlich verrechnet oder ausgezahlt
Wir begleiten Sie in beiden Phasen – von der Projektbewertung bis zur erfolgreichen Auszahlung.
Warum mit der bpr Mittelstandsberatung?
Ihr Vorteil: Praxisnahe Förderberatung für den Mittelstand
- Erfahrung: erfolgreiche Anträge für KMU in NRW
- Partnerschaftlich: persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende
- Sicher & effizient: wir übernehmen Antrag, Dokumentation und Kommunikation
- Regional: Sitz in Dortmund, Netzwerk in Wirtschaft & Verwaltung
- Ergebnisorientiert: Wir prüfen Ihre Projekte vorab kostenlos auf Förderfähigkeit
„Viele Unternehmen verschenken jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge, weil sie die Forschungszulage nicht nutzen.“
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was in Ihrem Unternehmen förderfähig ist.
Praxisbeispiele
Der einfache Weg zur Förderung mit bpr
- Schritt 1: Kostenlosen Förder-Check anfordern
Wir prüfen, ob Ihr Projekt förderfähig ist - unverbindlich und vertraulich. - Schritt 2: Antrag & Dokumentation
Wir erstellen alle Unterlagen für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). - Schritt 3: Einreichung & Abstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und begleiten Sie bis zur Bewilligung. - Schritt 4: Auszahlung über den Steuerbescheid
Ihre Förderung wird direkt über das Finanzamt verrechnet oder ausgezahlt. - Ergebnis:
Fördergelder ohne Verwaltungsstress - sicher, transparent und effizient.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Crabus
Tel.: 0231 / 55 78 88 - xy E-Mail: Adresse: Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund
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