KURZARBEITERGELD, PERSONALKOSTENPRÄMIE:

CORONA-HILFSMASSNAHMEN FÜR UNTERNEHMEN VERLÄNGERT

Die Inzidenzwerte sinken, aber so ganz zur Normalität geht es noch nicht überall zurück. So hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. September 2021 verlängert. Weiterhin wurde auch die Überbrückungshilfe über den 30. Juni 2021 hinaus erweitert. „Diese nennt sich aktuell Überbrückungshilfe III Plus. Diese gilt für den Förderzeitraum von Juli bis September. Dabei werden die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe II beibehalten“, erklärt Marina Markanian von der bpr Unternehmensberatung. Mehr dazu unter schaden.news / Corona-Hilfen