Forschungszulage sichern - steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz
Bis zu 3,5 Mio. € Förderung - wir beraten Sie zur Forschungszulage, prüfen die Förderfähigkeit und begleiten den BSFZ-Antrag
Überblick: Was ist neu?
Das Forschungszulagengesetz (FZulG):
Seit März 2024 gelten verbesserte Förderbedingungen für forschende Unternehmen:
Die Fördersätze wurden erhöht, die Bemessungsgrundlagen erweitert - und die maximale Forschungszulage beträgt nun bis zu 3,5 Mio. € jährlich.
Wie funktioniert die Förderung?
Bereich:
Arbeitslöhne der eigenen Mitarbeiter in FuE-Projekten
Auftragsforschung (innerhalb des EWR)
Fördersatz:
35%
24,5%
Bemessungsgrundlage:
Personalkosten
Gezahltes Entgelt
> Maximaler Förderbetrag: bis zu 3,5 Mio. € jährlich auf Gruppenebene

Viele Fragen, wenig Zeit - typische Hürden bei der Forschungszulage:
- Fehlende Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft intensiv mit dem Thema zu befassen
- Unsicherheit, ob der Aufwand tatsächlich zu einem förderfähigen Ergebnis führt
- Hoher Einarbeitungsaufwand, da Voraussetzungen und Verfahren wenig bekannt sind
- Sorge, gesetzlich geregelte Förderungen ungenutzt zu lassen
Unklarheit, welche Projekte überhaupt als förderfähiges FuE-Vorhaben gelten
> Kein Problem: wir unterstützen Sie!
Oder buchen Sie einen Termin mit mir direkt über diesen Link
❖ Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft - wir kümmern uns um die Forschungszulage.
Warum mit der bpr Mittelstandsberatung?
Ihr Vorteil: Praxisnahe Förderberatung für den Mittelstand
- Erfahrung: erfolgreiche Anträge für KMU in NRW
- Partnerschaftlich: persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende
- Sicher & effizient: wir übernehmen Antrag, Dokumentation und Kommunikation
- Regional: Sitz in Dortmund, Netzwerk in Wirtschaft & Verwaltung
- Ergebnisorientiert: Wir prüfen Ihre Projekte vorab kostenlos auf Förderfähigkeit
„Viele Unternehmen verschenken jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge, weil sie die Forschungszulage nicht nutzen.“
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was in Ihrem Unternehmen förderfähig ist.
Praxisbeispiele
Wir begleiten Sie in allen Phasen - von der Projektbewertung bis zur erfolgreichen Auszahlung.
Der einfache Weg zur Förderung mit bpr
- Schritt 1: Kostenlosen Förder-Check anfordern
Wir prüfen unverbindlich und vertraulich, ob Ihr Projekt als förderfähiges FuE-Vorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes gilt. - Schritt 2: Antrag & Dokumentation
Wir erstellen alle Unterlagen für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). - Schritt 3: Einreichung & Abstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und begleiten Sie bis zur Bewilligung. - Schritt 4: Antrag beim Finanzamt & Auszahlung über den Steuerbescheid
Nach Erteilung der Bescheinigung begleiten wir die Festsetzung der Forschungszulage im Steuerbescheid - die Förderung wird steuerlich verrechnet oder ausgezahlt. - Ergebnis:
Fördergelder ohne Verwaltungsstress - sicher, transparent und effizient.
❖ Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft - wir kümmern uns um die Forschungszulage.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Crabus
Tel.: 0231 / 55 78 88 - xy E-Mail: Adresse: Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund
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