Forschungszulage sichern
Bis zu 4,2 Mio. € Förderung - wir beraten Sie zur Forschungszulage, prüfen die Förderfähigkeit und begleiten den BSFZ-Antrag
Was ist neu?
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) besteht seit 2020. Durch das Wachstumschancengesetz (ab 28.03.2024) und das Investitionssofortprogramm (ab 01.01.2026) wurden die Rahmenbedingungen zuletzt deutlich verbessert: Fördersätze wurden erhöht, Bemessungsgrundlagen erweitert - und die maximale Forschungszulage beträgt nun bis zu 4,2 Mio. € jährlich.

Viele Fragen, wenig Zeit - typische Hürden bei der Forschungszulage:
- Fehlende Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft intensiv mit dem Thema zu befassen
- Unsicherheit, ob der Aufwand tatsächlich zu einem förderfähigen Ergebnis führt
- Hoher Einarbeitungsaufwand, da Voraussetzungen und Verfahren nicht bekannt sind
- Sorge, gesetzlich geregelte Förderungen ungenutzt zu lassen
Unklarheit, welche Projekte überhaupt als förderfähiges FuE-Vorhaben gelten
> Kein Problem: wir unterstützen Sie!
❖ Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft - wir kümmern uns um die Forschungszulage.
Warum mit der bpr Mittelstandsberatung?
Ihr Vorteil: Praxisnahe Förderberatung
- Erfahrung: erfolgreiche Anträge.
- Partnerschaftlich: persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende.
- Sicher & effizient: wir übernehmen Antrag & Kommunikation.
- Ergebnisorientiert: Wir prüfen Ihre Projekte vorab kostenlos auf Förderfähigkeit.
„Viele Unternehmen verschenken jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge, weil sie die Forschungszulage nicht nutzen.“
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was in Ihrem Unternehmen förderfähig ist.
Der einfache Weg zur Förderung mit der bpr
- Schritt 1: Kostenloser Förder-Check
Wir prüfen unverbindlich und vertraulich, ob Ihre Projekte als förderfähige FuE-Vorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes gilt. - Schritt 2: Antrag & Dokumentation
Wir erstellen alle Unterlagen für die Bescheinigungsstelle (BSFZ). - Schritt 3: Einreichung & Abstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und begleiten Sie bis zur Bewilligung. - Schritt 4: Antrag beim Finanzamt
Nach Erteilung der Bescheinigung begleiten wir die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Die Zulage wird im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftssteuer vollständig auf die Steuerschuld angerechnet. - Ergebnis:
Fördergelder ohne Verwaltungsstress - sicher, transparent und effizient.
Ihr Ansprechpartner
Sebastian Crabus
Tel.: 0231 / 55 78 88 - 0
E-Mail:
Adresse: Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund


