Forschungszulage sichern

Bis zu 4,2 Mio. € Förderung - wir beraten Sie zur Forschungszulage, prüfen die Förderfähigkeit und begleiten den BSFZ-Antrag

Was ist neu?

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) besteht seit 2020. Durch das Wachstumschancengesetz (ab 28.03.2024) und das Investitionssofortprogramm (ab 01.01.2026) wurden die Rahmenbedingungen zuletzt deutlich verbessert: Fördersätze wurden erhöht, Bemessungsgrundlagen erweitert - und die maximale Forschungszulage beträgt nun bis zu 4,2 Mio. € jährlich.
bpr Mittelstandsberatung GmbH - Unternehmensberatung in Dortmund / Ruhrgebiet - Organisations- und Prozessberatung - Expertenteam

Viele Fragen, wenig Zeit - typische Hürden bei der Forschungszulage:

  • Fehlende Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft intensiv mit dem Thema zu befassen
  • Unsicherheit, ob der Aufwand tatsächlich zu einem förderfähigen Ergebnis führt
  • Hoher Einarbeitungsaufwand, da Voraussetzungen und Verfahren nicht bekannt sind
  • Sorge, gesetzlich geregelte Förderungen ungenutzt zu lassen
  • Unklarheit, welche Projekte überhaupt als förderfähiges FuE-Vorhaben gelten

> Kein Problem: wir unterstützen Sie!

Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft - wir kümmern uns um die Forschungszulage.

Warum mit der bpr Mittelstandsberatung?

Ihr Vorteil: Praxisnahe Förderberatung
  • Erfahrung: erfolgreiche Anträge.
  • Partnerschaftlich: persönlicher Ansprechpartner von Anfang bis Ende.
  • Sicher & effizient: wir übernehmen Antrag & Kommunikation.
  • Ergebnisorientiert: Wir prüfen Ihre Projekte vorab kostenlos auf Förderfähigkeit.



„Viele Unternehmen verschenken jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge, weil sie die Forschungszulage nicht nutzen.“

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was in Ihrem Unternehmen förderfähig ist.

Der einfache Weg zur Förderung mit der bpr

  • Schritt 1: Kostenloser Förder-Check
    Wir prüfen unverbindlich und vertraulich, ob Ihre Projekte als förderfähige FuE-Vorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes gilt.
  • Schritt 2: Antrag & Dokumentation
    Wir erstellen alle Unterlagen für die Bescheinigungsstelle (BSFZ).
  • Schritt 3: Einreichung & Abstimmung
    Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und begleiten Sie bis zur Bewilligung.
  • Schritt 4: Antrag beim Finanzamt
    Nach Erteilung der Bescheinigung begleiten wir die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Die Zulage wird im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftssteuer vollständig auf die Steuerschuld angerechnet.
  • Ergebnis:
    Fördergelder ohne Verwaltungsstress - sicher, transparent und effizient.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Crabus

Tel.: 0231 / 55 78 88 - 0
E-Mail:
Adresse: Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund

bpr Mittelstandsberatung GmbH - Unternehmensberatung in Dortmund / Ruhrgebiet - Sebastian Crabus